Mit Installrite kann man Installationspakete zur Softwareverteilung im Netzwerk erstellen. Die erstellte Pakete liegen dann als Exe-Datei vor, die man dann z.B. über die Gruppenrichtlinien an die entsprechenden PCs verteilen kann. Dazu einfach bei den Computereinstellungen ein Startskript einbinden, welches das auf einer Netzwerkfreigabe liegende Paket aufruft. Nach der Installation in einem PC-Raum entfernt man dort die Gruppenrichtlinie einfach wieder. Ich habe das Ganze mit Paint.Net ausprobiert und es hat problemlos funktioniert. Bei der Erstellung des Paketes wird von Installrite zunächst ein Snapshot erzeugt, anschließend installiert man die gewünschte Software. Nach der Installation meldet sich Installrite wieder und man sollte noch einstellen, dass kein Neustart (“never reboot, even if needed”) durchgeführt werden soll und dass nur ältere Dateien überschrieben werden sollen, die Installation soll ohne Fragen an den Benutzer durchgeführt werden (“Never prompt the user and only overwrite older files”). Mit Installrite kann man somit auch Software verteilen, von welcher man kein msi-Paket vorliegen hat.

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“Der Beraterkreis für Schulrechner gibt regelmäßig aktualisiert Empfehlungen zur EDV-Ausstattung für Schulen. Diese Empfehlungen stellen Mindestanforderungen dar, die die Anforderungen der Schule, die finanziellen Rahmenbedingungen und die Gegebenheiten des Marktes berücksichtigen.” (Quelle: http://www.schule.bayern.de/votum/)
Zum Votum des Beraterkreises (PDF-Format, 200 kB)
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Via E-Learning Blog bin ich auf dieses Video gestoßen. Könnte so die Schule der Zukunft aussehen?
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Ich habe im Rahmen einer Übung bei der Schulnetzfortbildung “Sichere Internetanbindung” mit Gliffy das folgende Netzwerkdiagramm erstellt. Um das Diagramm in voller Größe zu sehen, bitte anklicken.

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In diesem Video wird anschaulich erklärt, wie ein VLAN funktioniert und konfiguriert werden kann.
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Wie funktioniert E-Commerce – “Das Internet-Routing”
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In der E-Learning-Einheit der Hochschule Offenburg geht es um Lerninhalte zu den Themen Protokollmechanismen, LANs, IP & Routing und Transportprotokolle.
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Auf http://wiki.zum.de/Wii_als_Whiteboard werden alle Informationen zum Einsatz des Wii-Controllers um die Funktionalität eines interaktiven Whiteboards zu erreichen.
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Das Staatsministerium hat zur Beratung und Unterstützung von Schulen, die Notebook-Klassen führen bzw. aufbauen wollen, einen Arbeitskreis “Lehren und Lernen in Notebook-Klassen” eingerichtet.
Im Schuljahr 2008/2009 gibt es folgende Unterstützungsangebote:
- Unterrichtshilfen
- monatliche Online-Vorträge
- Fortbildung “Lehren und Lernen in Notebook-Klassen” (Nr. 76/423) an der ALP vom 06.07. – 08.07.2009 (Anmeldung über FIBS)
- Präsentation bestehender Notebook-Klassen
- Vermittlung von Kontakten
- Erfahrungsberichte und fachliche Hilfestellungen für Schulen
- Möglichkeit zur Hospitation
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Auf lehrer-online.de gibt es einen Beitrag zum Thema “schnelles Schulnetz”. Im Beitrag werden die Eckpunke eines solchen Lean-Lans aufgezeigt, z.B. schnelles Hochfahren ohne Benutzeranmeldung, keine Domänen- und Fileserver, einfache Softwarenachinstallationen, Unabhängigkeit von Fachfirmen oder Institutionen.
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Die Verordnung zur Durchführung des Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes wurde um eine Anlage 10, Passwortgeschützte Lernplattform, erweitert. Die Durchführungsverordnung gilt nur für öffentliche Schulen sowie staatlich anerkannte Ersatzschulen (siehe http://isb-baukasten.de/data/45/ausspielung/userfiles/erlaeuternde_hinweise.pdf.
Lehrer- und Schülerdaten dürfen in diesem Zusammenhang grundsätzlich nur dann gespeichert werden, wenn die Lehrer bzw. bei Schülern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Erziehungsberechtigten wirksam eingewilligt haben. Bei Schülern ab dem 14. Lebensjahr müssen diese selbst einwilligen. Die Schüler und Lehrer müssen die Möglichkeit zur freien Entscheidung haben. Die Einwilligung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen.
Wenn die Lernplattform aufgrund von Regelungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (z.B. Lehrpläne) verpflichtender Bestandteil des Unterrichts ist, wird keine Einwilligung benötigt. Allerdings müssen die Betroffenen umfassend über Art und Umfang der Datenverarbeitung informiert werden.
Auf der Seite http://www.schule.bayern.de/beratung/iuk/lernplattformen gibt es weitere Informationen zu diesem Thema.
Auch der Arbeitskreis “Lehren und Lernen in Notebookklassen” beschäftigt sich mit Lernplattformen: http://notebookklassen.schule.bayern.de.
Die “Rechtliche[n] Hinweise zur Nutzung des Internets” stehen unter der Adresse http://www.km.bayern.de/km/schule/recht/bekanntmachungen/index.shtml zur Verfügung.
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Verfügbar seit: 02/02/2009
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Beschreibung: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 17. März 2000 Nr. III/4 – II/2 –O1350 – 1/13 456
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Auf netzlernen.ch werden 10 Thesen von Werner Hartman zum Thema “Computer, Internet und Schulen in 20 Jahren” zusammengefasst.
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